DIE LINKE.

Michael Leutert, MdB (DIE LINKE.)


08.02.2012

Schreiben von Gregor Gysi

zur drohenden Aufhebung meiner parlamentarischen Immunit�t

Michael Leutert
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Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden den Immunit�tsausschuss des Bundestages informiert hat, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen 'Sprengung' des Nazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden eingeleitet werden soll, hat unser Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der anderen Parteien sowie den Vorsitzenden des Immunit�tsausschusses gesandt. Unten k�nnt ihr es nachlesen. Danke f�r die Unters�tzung an Gregor und meine Fraktion.

Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Herrn Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

heute muss ich mich in der Strafrechtsangelegenheit der Bundestagsabgeordneten meiner Fraktion, Frau Caren Lay und Herrn Michael Leutert, an Sie wenden.

Beide haben vor einem Jahr versucht, den Aufmarsch von Neonazis in Dresden zu verhindern. Daf�r werden sie jetzt strafrechtlich verfolgt. Unstrittig ist, dass von ihnen nicht die geringste Gewalt angewandt wurde, sie leisteten lediglich passiven Widerstand.
Meines Erachtens m�ssen solche Aktivit�ten unterst�tzt werden, sie sollten keinesfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ermittlungsverfahren finden auch nur auf der Grundlage einer Anzeige der NPD statt. Unter Ber�cksichtigung der Gesamtentwicklung hielte ich es deshalb f�r erforderlich, dass der zust�ndige
Ausschuss die Immunit�t beider Abgeordneten wieder herstellt bzw. im Falle eines Antrages ihre Aufhebung ablehnt, so dass die Verfahren gegen beide Abgeordnete nicht fortgesetzt werden k�nnen.

Ich denke, dass dies unserem Engagement gegen Rechtsterrorismus und Rechtsextremismus entspricht. Gleichzeit w�re es ein wichtiges Signal in die Gesellschaft und in die Justiz hinein.

Im �brigen bestehen gegen die Aufhebung der Immunit�t auch rechtliche Bedenken. Nach den Grunds�tzen in Immunit�tsangelegenheiten (GO-BT Anlage 6) zu Ziffer 4 hat der einzelne Abgeordnete einen „Anspruch auf eine von sachfremden, willk�rlichen Motiven freie Entscheidung“. Willk�rlich w�re es, wenn der Bundestag eine Immunit�tsentscheidung zu Lasten der Abgeordneten trifft, obwohl der Wissenschaftliche Dienst als das f�r den Bundestag zust�ndige rechtliche Beratungsorgan in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in den hier fraglichen F�llen f�r eine Strafverfolgung keine gesetzliche Grundlage existiert (vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes v. 23.09.2011 (WD 3-3000-308/11)).

Es gibt also gute politische und juristische Gr�nde die Immunit�t der beiden Abgeordneten herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten.

Mit freundlichen Gr��en
Dr. Gregor Gysi


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