Michael Leutert
Foto: Linksfraktion
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Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden den Immunit�tsausschuss des
Bundestages informiert hat, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren
wegen 'Sprengung' des Nazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden
eingeleitet werden soll, hat unser Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi ein
Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der anderen Parteien sowie den
Vorsitzenden des Immunit�tsausschusses gesandt. Unten k�nnt ihr es
nachlesen. Danke f�r die Unters�tzung an Gregor und meine Fraktion.
Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Herrn Fraktionsvorsitzende,sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,heute
muss ich mich in der Strafrechtsangelegenheit der Bundestagsabgeordneten
meiner Fraktion, Frau Caren Lay und Herrn Michael Leutert, an Sie
wenden.Beide
haben vor einem Jahr versucht, den Aufmarsch von Neonazis in Dresden zu
verhindern. Daf�r werden sie jetzt strafrechtlich verfolgt. Unstrittig
ist, dass von ihnen nicht die geringste Gewalt angewandt wurde, sie
leisteten lediglich passiven Widerstand. Meines
Erachtens m�ssen solche Aktivit�ten unterst�tzt werden, sie sollten
keinesfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ermittlungsverfahren finden
auch nur auf der Grundlage einer Anzeige der NPD statt. Unter
Ber�cksichtigung der Gesamtentwicklung hielte ich es deshalb f�r
erforderlich, dass der zust�ndigeAusschuss
die Immunit�t beider Abgeordneten wieder herstellt bzw. im Falle eines
Antrages ihre Aufhebung ablehnt, so dass die Verfahren gegen beide
Abgeordnete nicht fortgesetzt werden k�nnen.Ich
denke, dass dies unserem Engagement gegen Rechtsterrorismus und
Rechtsextremismus entspricht. Gleichzeit w�re es ein wichtiges Signal in
die Gesellschaft und in die Justiz hinein.Im
�brigen bestehen gegen die Aufhebung der Immunit�t auch rechtliche
Bedenken. Nach den Grunds�tzen in Immunit�tsangelegenheiten (GO-BT
Anlage 6) zu Ziffer 4 hat der einzelne Abgeordnete einen „Anspruch auf
eine von sachfremden, willk�rlichen Motiven freie Entscheidung“.
Willk�rlich w�re es, wenn der Bundestag eine Immunit�tsentscheidung zu
Lasten der Abgeordneten trifft, obwohl der Wissenschaftliche Dienst als
das f�r den Bundestag zust�ndige rechtliche Beratungsorgan in einem
Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in den hier fraglichen
F�llen f�r eine Strafverfolgung keine gesetzliche Grundlage existiert
(vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes v. 23.09.2011 (WD
3-3000-308/11)).Es gibt also gute politische und juristische Gr�nde die Immunit�t der beiden Abgeordneten herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten.Mit freundlichen Gr��enDr. Gregor Gysi