Der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Landesvorsitzende der LINKEN Sachsen, Rico Gebhardt, erkl�rt zur heutigen Durchsuchung und Beschlagnahme von Material zum 13. Februar:
Im Zuge des Durchsuchungsbeschlusses eines Dresdner Amtsrichters gegen das B�ro eines breiten B�ndnisses, das aus Parteien, Gewerkschaften und Vereinen besteht, sind die R�umlichkeiten der LINKEN Sachsen betroffen, in denen sich dieses B�ro befindet. Wir stellen zwar fest, dass sich die Durchsuchung nicht direkt gegen die DIE LINKE gerichtet hat und dass kein origin�res Material der LINKEN beschlagnahmt wurde. Ungeachtet dessen ist aus unserer Sicht die Aktion der Staatsanwaltschaft dennoch unannehmbar:
Der von zahlreichen Pers�nlichkeiten des �ffentlichen Lebens unterzeichnete Aufruf des B�ndnisses „Dresden Nazifrei“ ist eine legitime und berechtigte Meinungs�u�erung angesichts des Missbrauchs des 13. Februars in Dresden durch den europaweit gr��ten Naziaufmarsch.
Die Dresdner Abgeordnete der LINKEN, Julia Bonk, kommentiert die Durchsuchung:
Es ist politisch nicht hinnehmbar, dass ein breites demokratisches Spektrum mit polizeilichen Mitteln kriminalisiert wird, weil es dazu aufruft, sich einem Naziaufmarsch entgegen zu stellen. Soll es in Dresden weiter hingenommen werden, dass der europaweit gr��te Neonaziaufmarsch ungehindert durch die Stadt ziehen kann? Es geh�rt zur Meinungsfreiheit, deutlich aufrufen zu k�nnen - was nicht bedeutet, dass der Aufruf zu einer Straftat gemeint ist, sondern dass im Rahmen einer angemeldeten Kundgebung gegen den Naziaufmarsch demonstriert werden soll. Daraus juristische Schritte abzuleiten, ist eine Br�skierung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, f�gt hinzu:
Der Durchsuchungsbeschluss bezeichnet die Aufforderung, einem Naziaufmarsch, den er selbst einen solchen nennt, entgegenzutreten, als „grobe St�rung des Aufzugs“, die strafrechtlich verfolgt werden m�sse. Das Bundesverfassungsgericht hat erst in seiner Entscheidung vom 4.11.2009 festgestellt, dass Naziaufm�rsche aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes heraus sehr wohl versammlungsrechtlich verboten werden k�nnen. Geschieht dies nicht, ist es definitiv vom Grundrecht auf freie Meinungs�u�erung gedeckt, dazu aufzurufen, einem solchen Aufmarsch friedlich entgegenzutreten.
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